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   BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14   

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BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14 (https://dejure.org/2015,40357)
BPatG, Entscheidung vom 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14 (https://dejure.org/2015,40357)
BPatG, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 24 W (pat) 561/14 (https://dejure.org/2015,40357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "TREASURE TRAIL" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortfolge "TREASURE TRAIL" in Bezug auf die Waren bzw. die Dienstleistungen der Klasse 9, 28 und 41

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "TREASURE TRAIL" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "TREASURE TRAIL" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428, Rn. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH, GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren zwar nicht unmittelbar betreffen, mit denen aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, der Verkehr werde den beschreibenden Inhalt des Begriffs als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfassen (vgl. BGH, GRUR 2009, 952, Rn. 10 - DeutschlandCard).

    Ein rein sachbezogenes Zeichenverständnis kommt nämlich auch in Bezug auf Angaben in Betracht, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, sofern durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, der Verkehr werde den beschreibenden Inhalt des Begriffs als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfassen (vgl. BGH, GRUR 2009, 952, Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2012, 272, Rn. 14 - Rheinpark-Center Neuss; GRUR 2014, 569, Rn. 17 -  HOT).

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Das Schutzhindernis beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen, die keine Herkunftsfunktion erfüllen (vgl. EuGH, GRUR 2008, 608, Rn. 59 - EUROHYPO; BGH, GRUR 2014, 565, Rn. 17 - smartbook).

    Dabei ist davon auszugehen, dass das relevante Publikum ein als Marke verwendetes Zeichen regelmäßig so wahrnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (vgl. EuGH, GRUR 2003, 58, 60 - Companyline; BGH, GRUR 2014, 565, Rn. 13 - smartbook).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Diese Frage kann aber dahingestellt bleiben, weil die Unterscheidungskraft von Werbeslogans grundsätzlich keinem gegenüber sonstigen Wortmarken abweichendem Maßstab unterliegt (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 8 Rn. 235) und insbesondere auch Slogans, die sich in einer unmittelbar beschreibenden Angabe erschöpfen, jeglicher Unterscheidungskraft entbehren (vgl. EuGH, GRUR 2010, 228, Rn. 57 - Vorsprung durch Technik).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH, GRUR 2006, 850, Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH, GRUR 2004, 674, Rn. 86 - Postkantoor).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Ein rein sachbezogenes Zeichenverständnis kommt nämlich auch in Bezug auf Angaben in Betracht, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, sofern durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, der Verkehr werde den beschreibenden Inhalt des Begriffs als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfassen (vgl. BGH, GRUR 2009, 952, Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2012, 272, Rn. 14 - Rheinpark-Center Neuss; GRUR 2014, 569, Rn. 17 -  HOT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH, GRUR 2004, 428, Rn. 30, 31 - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850, Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Ein rein sachbezogenes Zeichenverständnis kommt nämlich auch in Bezug auf Angaben in Betracht, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, sofern durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, der Verkehr werde den beschreibenden Inhalt des Begriffs als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfassen (vgl. BGH, GRUR 2009, 952, Rn. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2012, 272, Rn. 14 - Rheinpark-Center Neuss; GRUR 2014, 569, Rn. 17 -  HOT).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Sachangaben pflegen dem Publikum im Rahmen der Produktpräsentation nämlich regelmäßig in komprimierter und damit auch bei flüchtiger Wahrnehmung erfassbarer Form nahe gebracht zu werden (vgl. ähnlich BGH, GRUR 2013, 522, Rn. 14 - Deutschlands schönste Seiten).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.12.2015 - 24 W (pat) 561/14
    Das Schutzhindernis beruht auf dem Allgemeininteresse an der Freihaltung von Zeichen, die keine Herkunftsfunktion erfüllen (vgl. EuGH, GRUR 2008, 608, Rn. 59 - EUROHYPO; BGH, GRUR 2014, 565, Rn. 17 - smartbook).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

  • BPatG, 28.03.2001 - 32 W (pat) 425/99
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